Technischer Schutz hat sich weitgehend durchgesetzt, wie schaut es mit dem sozialen Arbeitsschutz aus? Psychische Belastung ist gesetzlich seit Ende 2013 an unterschiedlichen Stellen verankert, so im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5, 6 und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetSichV) §4.
Zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Dazu ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über vorhandene Gefährdungen klar zu werden, um die passenden Schutzmaßnahmen zu treffen. Die psychischen Belastungen gehören mit in die Gefährungsbeurteilung.
Die iga tec ist Experte zu diesem Thema. Wir unterstützen Sie professionell und nehmen Ihnen dieses Thema komplett ab. Psychischer Arbeitsschutz beginnt häufig mit einer Mitarbeiterbefragung, einer Art „Stresstest“. Als unabhängige Externe führen wir diese durch, und begleiten Sie und Ihre Mannschaft dabei. Sie sind verpflichtet einen Nachweis zu führen, um die Gefährdungsberurteilung zu erfüllen. Das übernehmen wir für Sie. Denn seit einiger Zeit wird die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben von den Berufsgenossenschaften genauer unter die Lupe genommen.
Besprechen Sie mit uns, wie es nach dem gesetzlichen Pflichtteil, z.B. der Messung der psychischen Belastung weitergehen kann. Die iga tec kennt sich aus und begleitet Sie, die Rahmenbedingungen und Strukturen zu verändern, die sich erfahrungsgemäß positiv auf Effektivität, Fehlzeiten oder Betriebsklima auswirken. Als gemeinsame Aktivität mit Ihren Mitarbeitern muss es ja nicht gleich eine Kräuterwanderung sein…
Arbeitsschutz soll Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer schützen. Wie weit geht dieser Schutz? Die Einführung des Arbeitsschutzgesetzes war erst im Jahr 1996, Dringlichkeit das Gesetz zu etablieren war damals durch den großen Flughafenbrand in Düsseldorf gegeben. Erinnern Sie sich?
Betrachten Sie mal das Thema von dieser Seite:
Die Geschichte des Arbeitsschutzes ist untrennbar mit der Industriealisierung verbunden. Stellen Sie sich vor, im Jahr 1836 verabschiedete das preußisches Staatsministerium ein Gesetz, welches Kinderarbeit vor dem 9. Lebensjahr verbot. Tägliche Arbeitszeit 14 Stunden! Wie war damals die Reaktion der Fabriken und Betriebe? Es folgte ein Aufschrei so nicht mehr international konkurrenzfähig bleiben zu können. Erst mit diesem Regulativ konnte sich die Schulpflicht für Kinder etablieren und der Grundstein für betrieblichen Arbeitsschutz war gelegt.
Viele Themen, die sich im Laufe der letzten knapp 200 Jahren entwickelt haben, sind Errungenschaften unseres soliden Sozialssystems in Deutschland. Wie wäre heute grundsätzlich eine 6-Tage-Woche für Angestellte? Schwer vorstellbar! Wie werden die Menschen in 10 oder 20 Jahren darüber denken, dass die Beurteilung der Psychischen Belastung erst im Jahr 2019 wirklich zum Thema gemacht wurde?