Arbeiten im Freien – Risiko Hautkrebs!

Bei hohen Temperaturen in den Sommermonaten muss bei Arbeiten im Freien der Hautschutz der Mitarbeitenden an oberster Stelle stehen. Sonnenstrahlung kann nicht nur Sonnenbrand verursachen, sondern auch Augenschädigungen, Hitzeschläge und vor allem bei langjähriger Einwirkung auch Hautkrebs.

 

Bestimmte Arten des Hautkrebses werden seit 2015 offiziell als Berufskrankheit anerkannt. 2020 war dies bei mehr als 6600 Menschen der Fall.

 

 

Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber treffen, um die Mitarbeitenden zu schützen?

 

Der Arbeitgeber muss die Sonnenschutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Bei den Maßnahmen wird standardmäßig zwischen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen unterschieden.

  • Technisch: Durch verschiedenste Formen der Abschattung ist eine direkte Bestrahlung zu vermeiden.
  • Organisatorisch: Vermeiden der Arbeiten in der Sonne, zu Zeiten in denen die Einstrahlung am intensivsten ist.
  • Persönlich: Wenn direkte Einstrahlung über längere Zeit nicht vermieden werden kann, sollte lange luftige Kleidung getragen werden. Zusätzlich sollten unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes Sonnenschutzmittel verwendet werden.

 

Die iga tec gmbh unterstützt Arbeitgeber bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, führt Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen durch und steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite.