Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Jeder Arbeitgeber muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) schriftlich bestellen (gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG). Dies gilt auch für kleine Unternehmen, ab dem ersten Angestellten. Abgesehen von der Fürsorgepflicht für die angestellten Mitarbeiter sind auch Kosten für Fehlzeiten von Mitarbeitern ein wichtiges Argument für den hohen Stellenwert von einem guten Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird die Abkürzung „FaSi“ verwendet, die Abkürzung „Sifa“ steht für „Sicherheitsfachkraft“. Meistens wird im Bereich Arbeitsschutz der Begriff „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ verwendet.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen kompetent als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten wie:

  • Grundbetreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß der DGUV Vorschrift 2
  • Betriebsspezifische Betreuung (zusätzliche Beratung zur Grundbetreuung)
  • Erstellung des Arbeitssicherheits-Jahresberichtes
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ermittlung, Analyse und Bewertung der psychischen / physischen Belastungen, Aufzeigen von Maßnahmen
  • Beratung zum Mutterschutz, Bewertung in der Gefährdungsbeurteilung
  • Konzeptentwicklung für Evakuierungsmaßnahmen und Aufbau eines Evakuierungsteams / Brandschutzhelfer
  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Vermeidung von Arbeitsunfällen
  • menschengerechte Gestaltung der Arbeit
  • regelmäßige Begehungen, Aufzeigen von Verbesserungsansätzen mit Protokoll
  • Beratung zum Gefahrstoffmanagement
  • Schulungen zur Arbeitssicherheit
  • Durchführung der Sicherheitsunterweisungen im Arbeitsschutz
  • Erstellung / Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • individuelle Schulungs- und Beratungsleistungen
  • effektive Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Beratung zum Brandschutz
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – SiGeKo

 

Arbeitsschutzmanagement

Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei dem Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Die Norm OHSAS 18001 wurde im März 2018 durch die moderne Norm DIN EN ISO 45001 abgelöst. Bei bestehenden Arbeitsschutzmanagementsystemen nach OHSAS 18001 gilt für die Umstellung auf die neue Norm eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Durch ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem sollen die Risiken von Verletzungen, Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen deutlich reduziert werden. Durch dieses wird außerdem der Arbeitsschutz besser und wirksamer auf allen Ebenen gelebt, sowie kontinuierlich verbessert.

Unternehmer, die ein Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem haben, können sich durch die Zertifizierung positiv vom Wettbewerb abheben und setzen ein Zeichen für gesunde und sichere Arbeitsplätze. Die Zertifizierung könnte z.B. bei einer Ausschreibung von Vorteil sein oder auch bei der Gewinnung von Fachkräften. Denn gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und dadurch produktiver.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie da.

 

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