Im Brandschutz ist die Prävention die wichtigste Maßnahme. Ihre Brandschutzhelfer, die der Gesetzgeber (gemäß ASR A 2.2) vorschreibt, spielen dabei eine wichtige Rolle. Wir bilden Brandschutzhelfer aus und unterstützen Sie tatkräftig als externer Brandschutzbeauftragter.
Der betriebliche Brandschutz ist ein wichtiger Punkt für die Sicherheit Ihres Unternehmens und der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Nach einem schweren Brand müssen ungefähr 70% der geschädigten Unternehmen trotz Entschädigung durch die Versicherung Konkurs anmelden. Aufgrund des Brandrisikos sollte der vorbeugende Brandschutz einen hohen Stellenwert in Ihrem Unternehmen haben. Die meisten Brände entstehen durch elektrische Betriebsmittel, Unachtsamkeit oder Bauunternehmungen.
Wir beraten Ihr Unternehmen als externer Brandschutzbeauftragter.
Unsere Leistungen:
- Beratung in allen Brandschutzfragen
- Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Außerdem können wir Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden. Die Brandschutzhelfer können im Falle eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Zu der Schulung zum Brandschutzhelfer gehört ein Theorie- und ein Praxisteil.
Ich habe gar nicht gewusst, dass Sie auch Brandschutzhelfer ausbilden. Schön, dass das so reibungslos funktioniert.
– Kundenstimme Unternehmer, 100 Mitarbeiter, München
Ab dem ersten Beschäftigten müssen mindestens 5% der Mitarbeiter in Betrieben eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben, in Betrieben mit einem hohen Brandrisiko muss die Anzahl der Brandschutzhelfer durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Es müssen außerdem Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Fortbildung der Mitarbeiter berücksichtigt werden, so dass ihm Brandfall mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort wäre (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; Arbeitsstättenrichtline ASR A2.2).
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie da.
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