Datenschutz und Datenschutzbeauftragter

Seit dem 25.05.2018 muss die europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, mit allen Anforderungen umgesetzt werden. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Die DSGVO findet demnach für jedes Unternehmen Anwendung, das Dienstleistungen oder Waren in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union (EU) anbietet.

Ein Datenschutzbeauftragter muss in der Regel erst ernannt werden, wenn mehr als neun Mitarbeiter in einem Unternehmen regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung zu tun haben oder Zugriff auf diese Daten haben. Sonst kann der Geschäftsführer selbst den Datenschutz übernehmen.

Unsere Leistungen:

  • Unterstützung bei der Umsetzung der von der DSGVO geforderten Dokumentation:
    • Das Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten
    • Verständliche Datenschutzerklärung
    • Detailauskunft über Datenverarbeitung
    • Nachweispflicht bei Einwilligungen
    • Verträge zur Auftragsverarbeitung
    • Bei Fotos von Mitarbeitern auf der Webseite muss eine entsprechende Einwilligung vorliegen
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Außerdem ist es wichtig, die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz zu sensibilisieren und Prozesse, die mit der Datenverarbeitung verbunden sind, zu dokumentieren. Die internen Datenschutzrisiken sollten betrachtet und wirksame Maßnahmen dagegen getroffen werden.

Nutzen Sie unsere langjährige Beratungserfahrung. Bitte sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

 

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