Gefahrgutbeauftragter und Abfallberatung

Beinahe jedes Unternehmen, das Gefahrgüter hat, benötigt einen Gefahrgutbeauftragten. Seine Aufgabe ist es, Gefahrguttransporte sicher zu machen. Wir stellen den Gefahrgutbeauftragten und unterweisen die verantwortlichen Personen. Wenn der Gefahrgutbeauftragte gleichzeitig Betriebsbeauftragter für Abfall ist, ergeben sich daraus wertvolle Vorteile für unsere Kunden.

Wir können Sie kompetent als externer Gefahrgutbeauftragter und Betriebsbeauftragter für Abfall unterstützen. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen.

Unsere Leistungen:

  • Stellung des Gefahrgutbeauftragten (§8 GbV)
  • Übernahme aller Aufgaben und Tätigkeiten gem. § 8 GbV
  • Beratung zum Thema Gefahrgut, Beratung des internen Gefahrgutbeauftragten
  • Unterweisung der verantwortlichen Personen im Gefahrgutrecht (beauftragte Personen)
  • Beratung zur Durchführung von Gefahrguttransporten
  • Stellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 59 KrWG)
  • Beratung von Entsorgungsunternehmen zum Thema „Leiter Entsorgungsfachbetrieb“
  • Abfallberatung (Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz BayAbfG, Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG)
  • Beratung beim Aufbau / Aufrechterhaltung der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb

Wir beraten die Technische Universität München (TU München) als externer Gefahrgutbeauftragter. Das Wichtigste bei diesem Kunden ist, Anfragen der Mitarbeitenden zum Thema Gefahrgutrecht schnell und rechtssicher zu beantworten. Dieser Aufgabe stellen wir uns mit Begeisterung.
– Angela Grabowski, Geschäftsführung iga tec gmbh

Gefahrgutbeauftragter

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter des Gefahrgutrechts Straße, Eisenbahn, Luftfracht, Binnenschifffahrt oder Seefahrt zugewiesen sind, muss es mindestens einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen.

Beteiligte sind alle, die als Empfänger, Beförderer, Absender, Verpacker / Befüller oder Verlader / Entlader tätig sind.

Der Gefahrgutbeauftragte hat folgende Aufgaben:

  • Beratung für den Transport von Gefahrgut
  • Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Beratung des Unternehmens
  • Erstellung eines Jahresberichtes
  • Erstellung von Unfallberichten bei schweren Unfällen
  • Überprüfen auf Schulung der Mitarbeiter

Betriebsbeauftragter für Abfall

Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss dann bestellt werden, wenn ein Unternehmen genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 4 BImschG betreibt oder regelmäßig gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) entsorgen lässt.

Der Betriebsbeauftragte für Abfall kann ein Externer sein. Der Unternehmer muss den Betriebsbeauftragten für Abfall schriftlich bestellen und seine zuständige Behörde darüber informieren.

Der Betriebsbeauftragte für Abfall berät den Kunden zu allen Fragen des Abfallrechts. Er überwacht im Betrieb die Abfälle, von der Entstehung bis zur Entsorgung bzw. Verwertung. Er kontrolliert die Einhaltung rechtlicher Auflagen und unterweist die Mitarbeiter. Der Betriebsbeauftragte für Abfall wirkt darauf hin, dass umweltfreundliche und abfallarme Verfahren eingeführt werden und erstellt einen Jahresbericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Wir besitzen die Fachkunde als Betriebsbeauftragter für Abfall und können Sie daher kompetent als Abfallbeauftragter unterstützen.


Leiter Entsorgungsfachbetrieb

Wir unterstützen Unternehmen außerdem bei der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die Audits durch den Zertifizierer sind gut vorzubereiten, dabei stehen wir Ihnen kompetent als externer Berater zur Seite.

Anforderungen, die ein Entsorgungsfachbetrieb erfüllen muss, stehen in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Unternehmen können nur Entsorgungsfachbetrieb werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ darf nur verwendet werden, wenn der Betrieb das erforderliche Zertifikat besitzt und genießen dadurch Wettbewerbsvorteile.

Wir beraten Ihren „Leiter Entsorgungsfachbetrieb“ unter anderem zu den Themen:

  • Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
  • Entsorgungsnachweise / Abfallrecht

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Entsorgungsfachbetriebe, Abfall und Gefahrgut.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und sind gerne für Sie da.

 

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