SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist nach §3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vorgeschrieben, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle tätig werden. Der SiGeKo wird vom Bauherren bestellt, der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens.

Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen, da Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohem Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Der SiGeKo trägt durch sein Fachwissen dazu bei, dass der Bauablauf sicher gestaltet wird – er kümmert sich um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle.

Die Erweiterung einer Produktionsanlage unseres Kunden durch weitere Tanks. Diese Baumaßnahme wurde von uns als SiGeKo überwacht. Wir sind flexibel und haben Baustellenerfahrung. Das Projekt dauerte drei Monate. Unvorhergesehen gab es ungünstige Wetterverhältnisse, es hat im April noch einmal geschneit. Dank guter Beratung und Vorsorge, gab es keinerlei Zwischenfälle und Unfälle. Wir übernehmen viel Verantwortung.
– Angela Grabowski, Geschäftsführung iga tec gmbh

Unsere Leistungen:

  • Koordination der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach §4 ArbschG.
  • Feststellung der sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Ausarbeitung und Anpassung des SiGe-Plans
  • Koordinierung der Gewerke / Auftragnehmer zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
  • Durchführung von Baustellenbegehungen
  • Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung
  • Teilnahme an bauausführungsbezogenen, sicherheitsrelevanten Baustellenterminen
  • Bedarfsgerechte Schulung aller Beteiligten auf den Baustellen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Melden von Verstößen hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen auf der Baustelle an den Auftraggeber

Unsere qualifizierten Fachkräfte verfügen über die benötigten Koordinatoren-Kenntnisse nach RAB 30 und unterstützen Sie kompetent als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo).

Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

 

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