Aktualisierte betriebliche Coronamaßnahmen ab 9.11.2021

Ab 9. November 2021 gelten für Bayern neue Hygienemaßnahmen zu Corona. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber oder Fachkraft für Arbeitssicherheit das Hygienekonzept zu aktualisieren. Die aktuell gültige Arbeitsschutzverordnung ist bis 24. November 2021 verlängert. Wir informieren Sie unverzüglich, wenn die neue Arbeitsschutzverordnung erscheint.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengestellt, bitten Sie aber zusätzlich sich tagaktuell bei einschlägigen Quellen zu erkundigen. Untenstehend haben wir einige für Sie recherchiert.

Corona-Regelungen für Unternehmen ab 9. November 2021

  • 3G Regel in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten bei Kontakt zu Kunden oder Kollegen
  • Einfacher Schnelltest zweimal die Woche ist ausreichend
  • Quarantänedauer ohne Freitestung für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht

Weiterhin gilt:

  • keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall
  • Prüfung jedes Einzelfalls, ob die Coronainfektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bewertet wird

Hier die aktuellen Ampelregeln:Corona-Ampel

Rote Corona-Ampel

2G statt 3G
3G am Arbeitsplatz bei Personenkontakt
3Gplus bei Gastronomie, Hotels und körpernahen Dienstleitungen

Gelbe Corona-Ampel

FFP2 Masken statt Medizinischer Masken
2G statt 3Gplus

 

Melden Sie sich bei der iga tec, wenn Sie weitere Informationen rund um das Thema Arbeitssicherheit und – Schutz benötigen. Wir kennen uns aus!

 

Wir haben Ihnen einige offizielle Webseiten zusammengestellt, um das Corona-Geschehen selbst verfolgen zu können.

www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-3-november-2021/

www.br.de/nachrichten/corona-regeln-arbeitnehmer

www.br.de/nachrichten/corona-regeln-in-bayern-ampelstufen

www.bmas.de/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung

www.vbg.de/Corona_Arbeitsunfall_Betriebskrankheit