Gefährdungen am Arbeitsplatz im Hochsommer – Arbeitgeber müssen handeln!

Die derzeit herrschenden hohen Temperaturen wirken sich auf die Arbeitsleistung und die Gesundheit der Mitarbeitenden aus. Eine zu intensive Wärmebelastung des Körpers gefährdet die Gesundheit. Folgen sind häufig Kreislaufbeschwerden in Verbindung mit Kopfschmerzen und Übelkeit.

 

Arbeitgeber müssen auf das heiße Wetter reagieren und Gefahren beurteilen.

Das ergibt sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert wird das durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“.

Die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ gilt für betriebliche Arbeits- / Pausen- und Aufenthaltsinnenräume, an die keine betriebsspezifischen Anforderungen bezüglich des Raumklimas gestellt werden.

 

Bei folgenden Temperaturen muss gehandelt werden:

  • Ab einer Außentemperatur von 26° C müssen Sonnenschutzeinrichtungen wie z.B. Jalousien angebracht werden. Steigt die Temperatur in den Arbeitsräumen auf 26° C an, müssen weitere Schutzmaßnahmen zur Entlastung der Mitarbeitenden getroffen werden.
  • Bei Überschreitung einer Lufttemperatur von 30° C müssen Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduziert.
  • Ab 35° C ist der Raum ohne technische und organisatorische Maßnahmen, sowie persönlicher Schutzausrüstung nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

 

Die iga tec gmbh unterstützt als kompetenter Ansprechpartner Arbeitgeber dabei, die Maßnahmen umzusetzen, die Mitarbeitenden zu unterweisen und Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.