Neue Corona-Schutzmaßnahmen!

Wir fassen Ihnen hiermit die erweiterte, aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft tritt und bis Mitte März gültig ist, kurz zusammen. Hauptunterschied zu den vorangegangenen Corona-Maßnahmen ist, dass es sich nun um ein Muss in der Umsetzung handelt und nicht mehr um dringende Empfehlungen.Neue Corona-Schutzmaßnahmen

Was müssen Sie zusätzlich als Arbeitgeber gemäß der Corona-ArbSchV umsetzen?

Die bisher gültigen bekannten Maßnahmen (Mindestabstand, Lüften, Bereitstellen von Hygieneutensilien etc.) gelten weiterhin. Darüber hinaus ist nun Folgendes für Ihr Team zu realisieren:

  • Homeoffice anbieten, ohne Wenn und Aber
  • 10 Quadratmeter-Regel, die besagt, dass pro Mitarbeiter 10 qm zur Verfügung stehen müssen
  • Bilden von kleinen festen Arbeitsgruppen in Betrieben ab 10 Mitarbeitern
  • Medizinische Gesichtsmasken, FFP2 Atemschutzmasken oder vergleichbare Masken müssen bereitgestellt werden. Die korrekte Anwendung der Atemmasken ist zu berücksichtigen und zu kontrollieren.
  • Betriebsbedingte Zusammenkünfte sind auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren

Hier können Sie sich selbst in die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einlesen www.bmas.de/Bundesministerium_Info_NeueCorona_Maßnahmen

Kostenfreie Pflicht-Hygieneschulung für unsere Kunden ab sofort wieder freitags

Aufgrund des Interesses und der Relevanz des Themas bieten wir ab 5. Februar unsere kostenfreie Hygieneschulung wieder an. Nutzen Sie diese Online-Schulung und bringen Sie Ihre Mitarbeiter auf den neusten Stand! Wir informieren unsere Kunden dazu regelmäßig in unserem Newsletter. Sie sind noch nicht Kunde bei uns und brauchen auch diese Pflichtschulung? Kein Problem. Rufen Sie uns an.

Benötigen Sie Unterstützung beim Umsetzen Ihrer Corona-Schutzmaßnahmen? Melden Sie sich bei der iga tec, wir kennen uns aus und sind für Sie da!