Kein Larifari mit der SiFa!

SiFa ist die Abkürzung für Sicherheitsfachkraft, die eine Schlüsselstellung hat und sich um alle Fragen zu Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten kümmert. Übrigens manchmal auch FaSi, Fachkraft für Arbeitsicherheit, genannt.

Sie sind mit Leib und Seele Unternehmer, Führungswillen und Fachkompetenz zeichnen Sie aus. Sehr gut! Aber ist Ihnen bewusst, dass Sie zudem Sicherheitsverantwortlicher für Ihre Mannschaft sind? Ab dem ersten Mitarbeiter brauchen Sie, egal ob Gewerbe oder Büro, laut Gesetz eine eigene Sicherheitsfachkraft (SiFa), ausgebildet und offiziell mit Abschluß. Das Ganze ist in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) und in der DGUV Vorschrift 2 verankert. Haben Sie keine SiFa bestellt, handeln Sie nicht rechtskonform.

Arbeitssicherheit ist eine Mischung aus menschlicher Verantwortung und gesetzlicher Pflicht. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie damit umgehen können, denn jedes Unternehmen braucht eine SiFa, aber nicht unbedingt einen SiBe … What? Noch einer? Also, es ist folgendermaßen:

Was hat diese SiFa für einen Job?
Die Sicherheitsfachkraft unterstützt und berät den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Sie beteiligt sich an allen Fragen der Arbeitssicherheit und ergonomischer Gestaltung der Arbeit und berät zum Beispiel zu Themen wie: dass Arbeitsräume im Winter warm und im Sommer nicht unerträglich heiß sind. Dass Arbeitsabläufe günstig und ungefährlich sind. Dass ausreichend Licht vorhanden ist, damit die Augen nicht leiden. Oder dass es in Räumen mit Maschinen nicht zu laut ist.

Die Sicherheitsfachkraft wird vom Arbeitgeber schriftlich benannt und ist eine Stabsstelle, hat aber keine Weisungsbefugnis und keine Führungsaufgaben. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin hat die SiFa Unterrichts- und Beratungspflicht gegenüber der Geschäftsführung. Die SiFa kann ein Externer sein.

Sie sehen, Larifari, sprich Nachlässigkeit und sinnloses Geschwätz, kann man sich damit nicht erlauben. Zusammenfassend geben wir Ihnen ein paar Fakten mit:

Unternehmen von 1-20 Mitarbeitern brauchen:
Bestellte Sicherheitsfachkraft (SiFa), extern möglich
Ausgebildeten Ersthelfer (mindestens einen, je nach Branche und Arbeitszeiten mehrere möglich)

Unternehmen ab 21 Mitarbeitern brauchen:
Bestellte Sicherheitsfachkraft (SiFa)
Bestellten Sicherheitsbeauftragten (SiBe, Erklärung folgt im Text)
Ausgebildete Ersthelfer (5% der Anzahl der Mitarbeiter)

Hilfe, auch noch Ersthelfer?
Ja, in jedem Fall! Der Ersthelfer hat einen erweiterten Erste-Hilfe-Kurs, der alle 2 Jahre aufgefrischt wird. Er fühlt sich im Ernstfall verantwortlich und reagiert mit Erster Hilfe, setzt den Notruf ab, sichert die Unfallstelle oder richtet die stabile Seitenlage ein.

Und was macht ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe)?
Der SiBe ist im Unternehmen beschäftigt und verpflichtend ab 20 Mitarbeitern. Er ist quasi der „Kleine Sicherheitshelfer“ und arbeitet mit der SiFa eng zusammen. Er kennt sich gut mit den Örtlichkeiten und der Materie aus und trägt zum sicherheitsgerechten Verhalten bei. Er ist schriftlich verpflichtet, aber nicht extra ausgebildet. Der SiBe geht mit gutem Vorbild voran, steht in Kontakt mit der Geschäftsleitung und erfüllt sein Amt aktiv und aufmerksam. Angenommen im Werkzeugbau ist eine Maschine auffällig laut, meldet er dies der Geschäftsleitung. Diese könnte dann im Betrieb eine orientierende Lärmmessung veranlassen, um die tatsächlichen Dezibel herauszufinden. Die Gefahr, die lauert, ist vorm SiBe nicht sicher… er wird sie entdecken und mitteilen!

Zu Sicherheitsmaßnahmen von Unternehmen gehören noch Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragte und Betriebsarzt oder –ärztin. Diese Kräfte werden in diesem Artikel nicht beleuchtet.

Ist das jetzt alles Pflicht oder nice to have?
Unangenehme Dinge mag man sich nie vorstellen und solange in Ihrem Betrieb nichts passiert, kontrolliert niemand, ob Sie alle Ämter zu sämtlichen gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen besetzen. Allerdings, wenn was passiert, kann es scheußlich werden was Berufsgenossenschaft und Versicherung betrifft. Mindestens ist eine Beratung der SiFa nachzuweisen, um zeigen zu können, dass Sie sich ernsthaft um Unfallvermeidung gekümmert haben. Also, alles Pflicht!

Wenn Sie diese Pflichten überfordern und Sie sich lieber um Ihr tatsächliches Business kümmern, melden Sie sich bei uns. Die iga tec unterstützt Sie beratend und aktiv mit hoher Kompetenz und Engagement zu allen Themen der Sicherheit in Ihrem Betrieb. Einfach anrufen!