Gefährdungsbeurteilung… brauchen wir nicht!?

Tatsächlich? Als Unternehmer sind Sie in der Verantwortung, sich auch um scheinbar nebensächliche Themen zu kümmern. Laut §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Sie sind für das körperliche und psychische Wohl Ihrer Mitarbeiter zuständig und das vom ersten Mitarbeiter an. Die Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie systematisch dabei herauszufinden, welche Gefahr an welcher Stelle lauern könnte. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt das vor, welches dem Namen nach dem Schutz der Mitarbeiter dient. Ein Teil des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung, das Wort allein ist zwar sperrig, aber die Idee dahinter ist gut.

Stellen Sie sich vor, Sie gründen Ihr Unternehmen genauso, wie Sie es sich immer ausgemalt haben, Sie haben an alles gedacht, vom funktionierenden Businessplan bis zum schicken Mobiliar, die Auftragslage ist gut und einen ersten, vielversprechenden Mitarbeiter haben Sie auch schon. Gibt es etwas, was Sie übersehen haben? Nein, alles scheint perfekt…

Und dann fällt Ihr erster Mitarbeiter gleich im ersten Monat über ein Verlängerungskabel. Das wollten Sie… das sollte doch noch… aber nein, es liegt seit dem Umzug immer noch quer durch den Raum. Der neue Kollege bricht sich kompliziert das Handgelenk und Sie sind bestürzt über den unangenehmen Start, den Ärger und die Komplikationen. Es gibt Themen, an die denkt ein Unternehmer nicht, vielleicht gerade in kleineren Unternehmen steht ja das Business im Fokus.

Die Gefährdungsbeurteilung unterstützt den Arbeitgeber, Gefahren in seinem Unternehmen rechtzeitig zu erkennen. Rechtzeitig bedeutet, bevor ein Unfall passiert ist, einzuschätzen, an welcher Stelle er passieren könnte. Das kann eben jenes Kabel quer durch den Raum sein, etwas übergeordnet betrachtet, sind es Themen wie Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen.

Bei der Analyse von Gefahren wird eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gemacht. Das ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig durchgeführt werden muss.

Richtig genutzt, ist die Gefährdungsbeurteilung eine wertvolle Maßnahme, um Unfallprävention zu betreiben und sich sorglos um sein tatsächliches Business kümmern zu können. Schaffen Sie in Ihrem Betrieb eine offene und konstruktive Atmosphäre für Probleme des Arbeitsschutzes. Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten und erarbeiten Sie mit den Kollegen zusammen die Gefährdungsbeurteilung.

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