Die häufigste Brandursache in Unternehmen sind elektrische Betriebsmittel, Unachtsamkeit oder Bauunternehmungen. Abgesehen von der Gefährdung für Leib und Leben bei einem schweren Brand, müssen nach einer solchen Katastrophe 70% der Unternehmen trotz Entschädigung durch die Versicherung und monetärer Hilfe Konkurs anmelden.
Daher geht der vorbeugende Brandschutz jeden an und hat einen äußerst wichtigen Stellenwert bei den betrieblichen Abläufen. Die Verhütung von Bränden und die Minimierung der Auswirkungen eines Brandes gliedern sich in bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Um nach einem Brand die Existenz des Unternehmens zu sichern, ist die Konzeption einer durchdachten und strukturierten Notfallplanung relevant. Hier werden beispielsweise solche Fragen geklärt, auf welche IT- und EDV-Lösung nach einem Totalausfall zurückgegriffen werden kann. Zudem ist eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften zur Verhinderung von Bränden einzuhalten.
Ab dem ersten Beschäftigten müssen mindestens 5% der Mitarbeiter in Betrieben eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolviert haben. In anderen Bereichen wie in der Metallverarbeitung muss die Anzahl der Brandschutzhelfer durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Damit im Brandfall mindestens ein Brandschutzhelfer vor Ort ist, müssen Faktoren wie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Fortbildung der Mitarbeiter berücksichtigt werden (§ 10 Arbeitsschutzgesetz; Arbeitsstättenrichtline ASR A2.2). Zu diesem Thema können Sie gerne unser Informationsblatt herunterladen.
Der betriebliche/organisatorische Brandschutz umfasst:
• Freihaltung der Rettungswege
• Flucht- und Rettungspläne nach DIN 14096
• Brandschutzordnung
• Evakuierungsplanung
• Feuerlöscher
• Unterweisung des Personals
Zum Brandschutz gibt es leider kein Nachschlagewerk, das alle Vorschriften versammelt und alle Fragen auf einmal beantwortet. Daher ist Expertenwissen gefragt. Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie gerne in allen relevanten Fragen und bilden Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen aus. Auch zur Rolle und den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten haben wir Ihnen ein Informationsblatt zusammengestellt.
In unseren Schulungen vermitteln wir vor Ort alle wichtigen Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023. Die künftigen Brandschutzhelfer lernen nicht nur die aktuellen Vorschriften und die theoretischen Grundlagen zur Brandschutzaufklärung, sondern erfahren auch das nötige praktische Knowhow vom Umgang mit Feuerlöschern bis zu den Maßnahmen zur Räumung des Gebäudes.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz zum Thema vorbeugender Brandschutz. Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.