Brandschutz-Check oder „Feuer frei!“

Sind Sie up to date zum Thema Brandschutz in Ihrem Unternehmen? Ihre Brandschutzhelfer sind schriftlich bestellt, die Brandschutzordnung hängt aus und Ihre Mitarbeiter wissen, was Sie im (hoffentlich nie eintretenden) Notfall zu tun haben? Ja? Nein? Vielleicht?

Betrieblicher Brandschutz ergibt sich aus einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen, Regelwerken der Versicherer oder Berufsgenossenschaften. Beispielsweise finden Sie klare Aussagen dazu im Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im § 10, der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ oder auch in den Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2.

Kurz: Sie MÜSSEN sich, nicht nur aus menschlicher Sicht, um dieses Thema kümmern.

Feuer ist ein brandheißes Thema, das in Liedtexten gerne verarbeitet… „Hurra, hurra, die Schule brennt“, kennen Sie diesen Titel (noch) aus den 80er Jahren? Klingt erstmal heiter, ist aber ein dunkler Song der Band Extrabreit „Die Sirenen heulen, alle Glocken läuten, Die Kinder fangen an zu schreien…“ Szenarien tauchen auf, die man sich nicht näher ausmalen möchte.

Eine Schlüsselfigur zur Brandschutzvorsorge ist der Brandschutzhelfer. Mindestens zwei Kollegen in einer kleinen Firma müssen – ab dem 1. Mitarbeiter- dazu ausgebildet werden, Pflicht in größeren Unternehmen sind etwa 10 % der Anzahl der Mitarbeiter. Der Brandschutzhelfer ist gesetzlich vorgeschrieben, seine Ausbildung ist alle 3-5 Jahre aufzufrischen. Er übernimmt die Aufgaben das Brandrisiko zu minimieren, den vorbeugenden Brandschutz zu unterstützen, ist Ansprechpartner für die Feuerwehr, strebt eine gesicherte Evakuierung an, bekämpft den Brand und kontrolliert regelmäßig die Brandschutzeinrichtungen.

Wie brandgefährdet Sie Ihr Unternehmen einschätzen, ist tatsächlich Ermessenssache. Die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie selbst, denn Fire in the Sky wünscht man sich nirgendwo, außer als Textzeile in „Smoke on the Water“ (Deep Purple). Offensichtlich ist, dass ein Betrieb mit Galvanisierungstechnik und 80 Mitarbeitern oder ein Krankenhaus mit Publikumsverkehr, gefährlicher einzustufen sind, als ein kleines Architekturbüro in einem überschaubaren Bürogebäude.

Machen Sie unseren kleinen Brandschutz-Check, was ist empfohlen, was gesetzlich erforderlich:

Unternehmen mit geringer Brandgefahr in überschaubaren, kleineren Gebäuden, ohne Publikumsverkehr benötigen:

  • Brandschutzhelfer, ausgebildet und bestellt, gesetzlich erforderlich
  • Brandschutzordnung (umgangssprachlich Brandschutzaushang oder Notfallplan), empfohlen
  • Evakuierungskonzept, empfohlen

Unternehmen mit erhöhter Brandgefahr in großen Gebäuden mit Publikumsverkehr benötigen:

  • Brandschutzhelfer, ausgebildet und bestellt, gesetzlich erforderlich
  • Flucht- und Rettungsplan, gesetzlich erforderlich
  • Brandschutzbeauftragter, ausgebildet und bestellt, empfohlen, extern möglich
  • Brandschutzordnung, empfohlen
  • Evakuierungskonzept, empfohlen

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Vorschriften dazu nicht, merkt das erstmal niemand. Denn geprüft wird es in der Regel nicht. Im Schadensfall allerdings steigt Ihnen vermutlich die Versicherung empfindlich aufs Dach. Deswegen unser Rat: erfüllen Sie die Brandschutzvorschriften sorgfältig.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist mit allem drum und dran an einem konzentrierten Vormittag zu leisten. Die iga tec hat dazu die Expertise, kommt zu Ihnen ins Haus mitsamt dem Firetrainer, an dem Sie den praktischen Umgang mit einem Feuerlöscher ausprobieren können. Wir können einen Flucht- und Rettungsplan für Ihr Unternehmen erstellen, die Brandschutzordnung verfassen, ein Evakuierungskonzept erarbeiten und Sie kompetent und wasserdicht zu diesen Themen beraten. Einfach bei der iga tec anrufen, wir haben unser Expertenwissen extra, um es Ihnen weiterzugeben!

Übrigens: „Feuer frei!“, wie es oben in unserem Titel heißt, ist ein dramatisches Liebeslied von Rammstein von 2011.