Alle zwei Jahre ändert sich die Gefahrgutverordnung, zum 1.1.2021 tritt das ADR 2021 in Kraft. https://www.adr-2021.de Es gilt eine Übergangszeit bis Ende Juni, ab dann ist das ADR 2021 bindend. Wir haben für Sie den „Dauerbrenner“ Lithiumbatterien herausgefischt und informieren Sie überblicksartig zu weiteren Änderungen. Zudem werden im ADR 2021 einige Begriffe und Formulierungen klarer dargestellt.
Lithiumbatterien – Verkleinerung der Kennzeichnung
Für Versandstücke, bei denen Lithiumbatterien mit und in Ausrüstung kombiniert sind, gibt es eine neue simplere Sondervorschrift für die Bezeichnung. Die neue Sondervorschrift SV 390 legt insgesamt eine vereinfachte Dokumentation fest. Entsprechend gibt es Anpassungen in der Verpackungsanweisung P 903. Wie erfreulich, dass manche Dinge einfacher werden.
Außerdem darf das Lithiumbatterie-Kennzeichen verkleinert werden. Ein Vorteil, weil nun kleinere Verpackungen auch korrekt gekennzeichnet werden können. Das spart unnötige, zu große Verpackung.
Es werden in der Sondervorschrift SV 376 konkrete Beispiele für die Kriterien zur Bewertung von Beschädigung aufgeführt.
Neue UN-Nummern
Einige UN-Nummern sind neu vergeben worden, das betrifft die Pyrotechnik und medizinische Abfälle.
Änderungen zu weiteren Stichworten
Nitrocellulose, Abfall-Gaspatronen, spezielles Zusammenladen für Stoffe ohne Gefahrzettel oder der Transport radioaktiver Stoffen. Zu diesen und weiteren Sondervorschriften gibt es Neuerungen in 2021.
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