Änderungen der Gefahrgutverordnung für den Transport

Internationale Gremien haben in der alle zwei Jahre erscheinenden Neuauflage „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR 2019) eine übergreifende Idee realisiert. Es gibt ab sofort weltweit gültige UN Nummern (United Nation Numbers) für Gefahrgut, das können Gifte, Gase oder ätzende Stoffe sein.

Die Gefahrgutverordnung ADR 2019 gilt seit dem 1.1.2019 für jedermann, vom Spediteur bis zur Privatperson. Sie beinhaltet einige interessante Neuigkeiten und befindet sich bis Ende Juni noch in einer Übergangsfrist. Ab dann gilt sie verbindlich und löst die Gefahrgutverordnung  ADR 2017 ab. Also heißt es jetzt fix kapieren, um was es geht. Wir haben Ihnen die Highlights zusammengestellt.

Das Wichtigste zuerst: Gefahrgut an Bord!
Bevor Ihr Transportgut tatsächlich zur Bombe wird durch unsachgemäßen Transport, falschen Umgang oder ungeeignete Behälter, die vielleicht auf extreme Temperaturen, ungenügende Dichtigkeit oder auf Köperkontakt unvorhergesehen reagieren, heißt es Vorsorge treffen. Es gibt nun eine noch detailliertere Möglichkeit das Transportgut mit einer der 14 neuen, weltweit gültigen UN Nummern (von UN 3535 bis UN 3548) zu kennzeichnen. Die UN Nummern beschreiben besonders heikle Gefahrgüter, die sich in zu transportierenden Gegenständen, Geräten oder Maschinen befinden, wie z.B. giftiges Gas, (selbst-) entzündbare Stoffe, giftige oder ätzende Stoffe oder auch Gegenstände, die verschiedene gefährliche Güter enthalten. Für jedes Gefahrgut gibt es das richtige Label, einen sogenannten Gefahrgutaufkleber. Dieser zeigt allen am Transport Beteiligten eindeutig und vorschriftsmäßig auf, mit was sie gerade umgehen. Ist Ihr Transportgut mit dem richtigen Gefahrgutlabel versehen, kann eigentlich nichts mehr schiefgehen. Und das Gefahrgut an Bord wird nicht zur Bombe.

Apropos Gefahrgutlabel … im Herzen scheint hoffentlich immer die Sonne! Regen, Wind und Schnee sind nicht nur bei der Gemütslage einen besondere Herausforderung. Wie mitgenommen sehen Kennzeichen, Gefahrzettel oder Warntafeln nach einem ordentlichen Regenguss aus? Der ADR 2019 regelt zusätzlich die Witterungsbeständigkeit von Großzetteln (Placards).

Eine schrittweise Anpassung ist zum Begriff von gemischten ätzenden Stoffen geplant. Die Gefahrgutverordnung  ADR 2019 lehnt sich dabei an das „Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (GHS/CLP) an. Die neue unterstützende Klassifizierung betrifft im Moment das Einstufungskriterium „hautätzend“.

Ob eine Zigarette ein Risiko für die Gesundheit ist oder schon als Gefahr für diese eingestuft wird, mag Ansichtssache sein, beinhaltet aber auch einen wirklichen Unterschied. So sehen es auch die ADR-Experten bei den Begriffen „Risiko“ und „Gefahr“. Sie wurden in der Ausgabe 2019 neu und konsequenter geordnet und werden im Gegensatz zur vorherigen Version durchgehend einheitlich verwendet.

Übrigens betrifft die Gefahrgutverordnung jeden, der entsprechende Stoffe transportiert, auch wenn Sie als Privatperson beim Renovieren mit ein paar Kübeln lilablassblauer Farbe vom Baumarkt nachhause fahren. Keine Sorge, es betrifft Sie zwar, aber als Privatperson müssen Sie nicht handeln. Sie fallen unter die Freistellungsregelung. Der Lieferant der Farbeimer hat für Sie mitgedacht und die Eimer mit den korrekten Labels gekennzeichnet.

Es gibt weitere Neuigkeiten zur Beachtung bei der Beförderung Ihres Gefahrgutes. Noch haben Sie ja gut drei Monate Zeit… Haben Sie aber das Gefühl, dieses Thema raubt Ihnen den letzten Nerv? Lassen Sie sich von der iga tec gmbh als externen Partner unterstützen. Unsere Experten erweitern ihre Kenntnisse regelmäßig und begleiten Sie sorgfältig und mit Freude. Sprechen Sie uns an, wir sind Ihr kompetenter Partner.