Lithiumbatterien – oft haarsträubend falsch transportiert!

Sie ahnen nicht, in wie vielen Geräten Lithiumbatterien enthalten sind, vom E-Bike, Monitor und Handy bis zur Powerbank. Und Sie können sich vielleicht auch nicht vorstellen, wie schnell Sie ein falscher Transport in Teufels Küche bringen kann. Nebenbei, selbst große Versandhäuser sind kein Vorbild beim Verpacken von Gefahrgut. Also lieber selber Bescheid wissen – oder uns, den Fachmann fragen.

Lithiumhaltigen Batterien und Zellen werden im internationalen Transportrecht als Gefahrgut eingestuft. Sie fallen unter die Gefahrgutklasse 9 „verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“ und unterliegen somit besonderen Transportvorschriften.

Damit Ihr Transport nicht zu einer unendlichen Geschichte mit Fettnäpfen wird, geben wir Ihnen einen Überblick zu dieser spitzfindigen Transportverordnung. Beim Versand von Lithiumbatterien, Akkus oder Zellen besteht tatsächlich Brandgefahr und zudem drohen empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung, selbst wenn das aus Unwissenheit geschieht.

Internationale Gremien haben globale Sicherheitsstandards erarbeitet, die alle zwei Jahre aktualisiert werden. In der Vereinbarung „Europäische Übereinkommen über die international Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR 2019) wird auch bei lithiumhaltigen Batterien oder Zellen eine übergreifende Idee realisiert. Es gelten ab sofort, ebenso wie bei Gefahrgut für Gifte, Gase oder ätzende Stoffe, weltweit gültige UN Nummern (United Nation Numbers) für Lithium-Metall-Batterien und Batterien mit der Lithium-Ionen-Technologie (UN 3090, 3091, 3480, 3481).

Eigentlich ist das alles ganz simpel, aber eben nur eigentlich.

Denn die UN Nummern unterscheiden so zahlreiche Szenarien, dass einem bei der genauen Unterscheidung dieser vielen Varianten der Kopf raucht. Wir geben Ihnen als Hilfe zum Transport von lithiumhaltigen Batterien oder Zellen folgende Fragen mit an die Hand:

  • Welche Leistungsmenge hat die jeweilige Batterie oder Zelle?
  • Was ist das tatsächliche Transportgut (Lithiumbatterie oder Zelle)?
  • Ist die lithiumhaltige Batterie oder Zelle in ein Gerät eingebaut?
  • Wie sieht die dazu passende vorschriftsmäßige Verpackung innen und außen aus?
  • Und wie ist deren exakte Kennzeichnung (z.B. Hinweis auf Entzündungsgefahr)?
  • Welche besonderen Vorschriften zum Packstück gibt es noch?
  • Welchen Transportweg nimmt das Versandstück (Straße, Luft, See, Bahn)?

Die Brandgefahr, die von der zu transportierenden Batterie ausgeht, ist oft niedriger, als die Gefahr einer Abmahnung zum mangelhaften Gefahrguttransport. So oder so sollten Sie in Kenntnis der Vorschriften sein und diese auch richtig umsetzen.

Wenn das Herr Arfwedson wüsste! Wer ist eigentlich Herr Arfwedson? Kein fachkundiger Kollege von uns… Der Schwede Johan August Arfwedson hat im Jahr 1817 das chemische Element Lithium entdeckt. Wenn der wüsste, was die Menschheit daraus entwickelt hat inklusive Transport. Er wäre stolz!

Für alle weiteren Fragen zu diesem Thema melden Sie sich einfach bei der iga tec gmbh, Ihrem externen Partner. Sei es, dass Sie uns als externen Gefahrgutbeauftragten brauchen oder eine spezielle Transportfrage haben. Wir unterstützen Sie mit Leidenschaft auch zu diffizilen Themen rund um Ihre Transportsicherheit. Wir sind wissensmäßig immer auf dem Laufenden und freuen uns, Sie zu begleiten. Rufen Sie uns an.