Krammerweg 3, 82131 Gauting

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen) schreibt vor, dass der Arbeitgeber sämtliche Gefährdungen für die Beschäftigten, die in Zusammenhang mit Ihren Tätigkeiten stehen, ermitteln und beurteilen muss.

Eine Gefährdung kann sich ergeben durch:

 

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz, dadurch sollen vorausschauend Gefährdungen erkannt und abgestellt werden bevor sie zur Gefahr werden.

 

Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung überarbeiten?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt hier vor, dass der Unternehmer bei folgenden betrieblichen Veränderungen die Gefährdungsbeurteilung anzupassen hat:

 

Zusätzlich gibt es von den zuständigen Berufsgenossenschaften hierfür Vorgaben. Demnach sollte eine Gefährdungsbeurteilung spätestens alle 2 – 3 Jahre überarbeitet werden.

 

Die iga tec gmbh unterstützt Arbeitgeber bei der Beurteilung und Dokumentation von Gefährdungen und steht ihnen jederzeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend zur Seite.