Krammerweg 3, 82131 Gauting

Das Bundeskabinett hat am 31.08.2022 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. In Kraft tritt diese am 01. Oktober 2022 und soll bis zum 07. April 2023 gelten.

Corona Mapßnahmen Gefährdungsbeurteilung
neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Welche Schutzmaßnahmen müssen Arbeitgeber jetzt treffen?

Mit der Verordnung müssen Arbeitgeber nach dem Sommer wieder Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz treffen. Es wird jedoch zur Erleichterung vieler Arbeitgeber kaum einheitliche Vorschriften geben. Den Arbeitgeber trifft lediglich eine Prüfpflicht hinsichtlich der Notwendigkeit einiger Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung.

Beurteilt werden müssen folgende Maßnahmen:

 

Der Arbeitgeber muss also die Gefährdungen des Infektionsgeschehens regelmäßig beurteilen und daraus individuelle Maßnahmen ableiten.

Die iga tec gmbh unterstützt Sie bei der Beurteilung von Gefährdungen und berät über mögliche Maßnahmen zur Minderung des betrieblichen Infektionsrisikos.