Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Der Arbeitsschutzstandard COVID-19 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Hygienemaßnahmen
Aktualisierung Ihrer Dokumente
Haben Sie schon Ihre Gefährdungsbeurteilung coronabedingt ergänzt? Welche Dokumente müssen infolge der Coronaauswirkungen aktualisiert werden? Wir raten Ihnen, folgende Dokumente genau unter die Lupe zu nehmen:
- Betriebsanweisung
- Pandemieplan
- Hygienekonzept
- Gefährdungsbeurteilung
Empfehlung der Berufsgenossenschaften
Informieren Sie sich, welche Empfehlungen große Berufsgenossenschaften dazu aussprechen. Wir haben für Sie einige Links zusammengestellt, um sich eine geeignete, branchentypische Gefährdungsbeurteilung herunterzuladen. Nutzen Sie eine Mustergefährdungsbeurteilung für Ihre individuelle Anpassung und fügen Sie diese einfach Ihrer bestehenden Gefährdungsbeurteilung hinzu. Folgende Empfehlungen geben die VBG, BGETEM und die BGHM:
VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Gesetzliche Unfallversicherung
www.vbg.de/Arbeitshilfen/Coronavirus
BGETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
www.bgtem.de/aktuelle Unterstützung
BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Flexibilität
Beachten Sie, dass Empfehlungen sich aufgrund der dynamischen Lage ändern können. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, empfehlen Ihnen aber auch, sich aktiv selbst darum zu kümmern.
Die iga-tec unterstützt Sie
Sollten Sie Unterstützung bei Ihren coronabedingten Aktualisierungen Ihrer Dokumente wünschen, melden sie sich einfach bei der iga-tec. Wie kennen uns aus!