Gefahrgutbeauftragter und
Abfallberatung
Sicherheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Gefahrgut und Abfall
Unternehmen, die Gefahrgut transportieren oder gefährliche Abfälle entsorgen, benötigen einen verantwortlichen Beauftragten. Der Gefahrgutbeauftragte stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, während der Abfallbeauftragte die ordnungsgemäße Entsorgung und Dokumentation überwacht. Eine Besonderheit bei der iga tec gmbh ist die Fachexpertise im Bereich Entsorgungsfachbetriebe. Das gehört zu unserem Tagesgeschäft und wir können die Belange eines Entsorgungsfachbetriebs in ein integriertes Managementsystem (IMS) einbinden – für Ihre Rechtssicherheit.
Wir übernehmen Verantwortung für Ihre Pflichten. Als externe Gefahrgutbeauftragte bzw. externe Betriebsbeauftragte für Abfall sorgen wir dafür, dass Sie alle Rechtspflichten einhalten. Seit 1996 wird die Beratung im Abfall- und Gefahrgutrecht bei der iga tec gmbh gelebt. Wir schauen über den Tellerrand. Dank unserer umfassenden Expertise machen wir Sie auch auf Themen angrenzender Rechtsgebiete aufmerksam. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist und gleichzeitig interne Ressourcen geschont werden.
Unser Service im Detail
- Stellung des Gefahrgutbeauftragten (§ 8 GbV)
- Übernahme aller Aufgaben und Tätigkeiten gemäß § 8 GbV
- Beratung zum Thema Gefahrgut, auch für interne Gefahrgutbeauftragte
- Unterweisung verantwortlicher Personen im Gefahrgutrecht
- Beratung zur Durchführung von Gefahrguttransporten
- Stellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 59 KrWG)
- Abfallberatung nach BayAbfG und KrWG
- Beratung beim Aufbau und Erhalt einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
- Beratung von Entsorgungsunternehmen zu Leitungs- und Fachthemen
Mit der iga tec gmbh gut beraten - Ihre Vorteile:
Gefahrgut und Abfallrecht in guten Händen
externe Fachkompetenz für Ihre Mitarbeitenden
Schnelle Reaktion auf Anfragen und Behördenvorgaben