Gefahrgutbeauftragter und
Abfallberatung
Wir unterstützen Sie als externe Gefahrgutbeauftragte und Abfallbeauftragte – rechtssicher, kompetent und praxisnah.
Sicherheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Gefahrgut und Abfall
Unternehmen, die Gefahrgut transportieren oder gefährliche Abfälle entsorgen, benötigen einen verantwortlichen Beauftragten. Der Gefahrgutbeauftragte stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, während der Abfallbeauftragte die ordnungsgemäße Entsorgung und Dokumentation überwacht.
Mit igatec profitieren Sie von unserer Erfahrung als externe Gefahrgut- und Abfallbeauftragte. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist und gleichzeitig interne Ressourcen geschont werden.

Unser Service im Detail
Wir übernehmen Verantwortung in allen Fragen rund um Gefahrgut, Abfallrecht und Entsorgungsfachbetriebe. Dazu gehören:
- Stellung des Gefahrgutbeauftragten (§ 8 GbV)
- Übernahme aller Aufgaben und Tätigkeiten gemäß § 8 GbV
- Beratung zum Thema Gefahrgut, auch für interne Gefahrgutbeauftragte
- Unterweisung verantwortlicher Personen im Gefahrgutrecht
- Beratung zur Durchführung von Gefahrguttransporten
- Stellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (§ 59 KrWG)
- Abfallberatung nach BayAbfG und KrWG
- Beratung beim Aufbau und Erhalt einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb
- Beratung von Entsorgungsunternehmen zu Leitungs- und Fachthemen
Ihre Vorteile mit iga tec

Rechtssicherheit bei Gefahrgut und Abfall

Entlastung interner Ressourcen

Schnelle Reaktion auf Anfragen und Behördenvorgaben

Externe Expertise mit langjähriger Erfahrung

Praxisnahe Schulungen und Unterweisungen

Wettbewerbsvorteile durch Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Beratung, der Sie vertrauen können
Wir begleiten Sie zuverlässig von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung.
FAQ
Sobald Sie an Transport, Lagerung oder Versand von Gefahrgut beteiligt sind, benötigen Sie nach Gefahrgutverordnung mindestens einen benannten Gefahrgutbeauftragten.
Er berät beim Transport, überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, erstellt Jahresberichte, Unfallberichte und kontrolliert die Schulungen der Mitarbeiter.
Wenn Sie genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben oder regelmäßig gefährliche Abfälle entsorgen. Er überwacht die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorgaben.
Nur zertifizierte Betriebe dürfen die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ führen. Das Zertifikat bringt Wettbewerbsvorteile und signalisiert Kunden eine rechtssichere, nachhaltige Entsorgung.
Ja, wir stellen externe Gefahrgutbeauftragte, Abfallbeauftragte und beraten Sie beim Aufbau und der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb.